Richtlinien "Miär machid Platz"
Begriffe
• Organisator: Trägerverein «Miär machid Platz», vertreten durch das Organisationskomitee
• Veranstalter: Personen/Institutionen, die im Rahmen von «Miär machid Platz» einen Anlass durchführen.
Infrastruktur
• Der Organisator stellt den Platz und die Infrastruktur gemäss Liste zur Verfügung. Sämtliche weitere Infrastruktur ist vom Veranstalter nach Absprache mit dem OK selbst zu organisieren.
Werbung
• Der Organisator bewirbt die Veranstaltungen auf der Veranstaltungswebsite, im aktuell Obwalden, im Info Sarnen und vor Ort.
• Eigene Werbung für die Veranstaltung (z.B. auf sozialen Medien) ist erwünscht!
Finanzierung
• Der Organisator bezahlt keine Gagen und Gehälter aus.
• Nichtkommerzielle Veranstaltung: Zur Deckung von Unkosten darf der Veranstalter eine "Türkollekte" aufstellen.
• Kommerzielle Veranstaltung: Vom Veranstalter können nach Absprache mit dem OK Waren (Getränke, Essen etc.) oder Dienstleistungen verkauft werden.
• Bei kommerziellen Veranstaltungen fallen folgende Abgaben an:
Umsatz (brutto) | Abgabe |
|---|---|
Ab 3000 Fr. | 500 Fr. |
1000 bis 2999 Fr. | 300 Fr. |
500 bis 999 Fr. | 200 Fr. |
0 bis 499 Fr. | 0 Fr. |
Abfallentsorgung
• Abfälle bei der Abgabe von Essen, Getränken etc. sind vom Veranstalter
eigenständig zu entsorgen.
Nachtruhe
• Bei Abendveranstaltungen ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr einzuhalten.
• Veranstaltungsende ist 21:30 Uhr (gilt auch für die Abgabe von Essen u. Getränke)
Gastro/Verpflegung
• Für Lebensmittel, die abgegeben werden, muss eine genaue Deklaration vorhanden sein.
• Die Bewilligung für die Gelegenheitsbewirtschaftung muss bei Bedarf vom Veranstalter bei der Gemeinde eingeholt werden.
• Bei Veranstaltungen ohne Gastroangebot (insbesondere abends) kann das OK in Absprache mit dem Veranstalter ein begleitendes Gastroangebot organisieren.
• Feuer und Gasgeräte (Grill etc.) sind nur im Freien und nach Absprache mit dem OK gestattet.
• Bei Ausschank von alkoholischen Getränken ist das Jugendschutzgesetz einzuhalten.
